Im Mai starten wir mit einem juristischen Vortrag zum Elternunterhalt. Unser Referent stellte das gesetzliche System, wann die Kinder oder auch Enkel für die Kosten eines Seniorenheimes aufkommen müssen, dar. Durch einen Selbstbehalt und mögliche “Tricks” kann das Kind einer Zahlungspflicht entgehen – selbst Gutverdiener stehen hier vor der (mitunter) moralischen Frage: Komme ich für meine Eltern auf oder rechne ich mich lieber arm?
Die zentrale Fragestellung lautet wie folgt:
Sollte das aktuelle System, das für große Teile der Bevölkerung einen hohen Selbstbehalt bietet und eine Zahlungspflicht damit ausschließt, beibehalten werden? Kann es das gesetzgeberische Ziel sein, dem Fiskus für vermögenslosen Senioren die Zahlungspflicht zu übertragen?